Gesetze / Fotografen-Ausbildungsverordnung

FotoAusbV 2025

§ 13 Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Aufnahmen erstellen und optimieren“,
2.
„Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“,
3.
„Wahlqualifikation“,
4.
„Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ sowie
5.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 12 § 14